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Der Bericht über die Analyse

Inhaltsverzeichnis

Zu einer der letzten Phasen einer digitalforensischen Untersuchung gehört die Erstellung eines aussagekräftigen und umfassenden Berichts. In ihm werden alle untersuchten Beweismittel und die daraus resultierten Erkenntnisse und Ergebnisse dokumentiert. Hierbei ist es unerheblich, ob der Bericht für ein Gericht, ein Unternehmen oder eine Privatperson erstellt wird, er spricht verschiedene Zielgruppen an und soll den Entscheidungsträger in seiner Beurteilung des Falles unterstützen.

Zentrale Fragestellungen

Neben einer Übersicht über die gesicherten und untersuchten Geräte und die im Rahmen der Analyse ergriffenen Maßnahmen und eingesetzten Untersuchungsmethoden soll der Bericht in erster Linie dazu dienen, die zentralen Fragen „Was ist passiert?“, „Wo ist es passiert?“, „Wann ist es passiert?“, „Wie ist es passiert?“ und „Wer hat es getan?“ zu beantworten. Er belegt zudem, dass sowohl die Integrität als auch die Authentizität der gesicherten und untersuchten Daten gewahrt wurden. 

Die Notwendigkeit des Berichts

Neben dem Zusammenschluss der verschiedenen Einzelergebnisse zu einer Gesamtbetrachtung des Falles, soll das im Bericht dokumentierte Vorgehen und die eingesetzten Methoden dazu dienen, dass die Untersuchung wiederholbar ist und die gleichen Ergebnisse liefert. Durch Angabe der eingesetzten Werkzeuge wird festgestellt, dass es sich um allgemein anerkannte Werkzeuge und Methoden handelte und dass diese für das jeweilige Untersuchungsergebnisse zweckmäßig und zielorientiert eingesetzt wurden. 

Aufbau und Inhalt des Berichts

Im ersten Teil des Berichts werden Informationen zum Fall und der Untersuchung aufgegliedert. Daran schließt sich die nichttechnische Zusammenfassung an, die das Ergebnis auch dem technisch nicht versierten Leser vermitteln soll. In einem weiteren Schritt kann dann auf den Umfang der Untersuchung und den jeweils verfolgten Zielen eingegangen werden. Den Hauptteil des Berichts bildet der Analyse-Bereich, der zunächst in zusammengefasster Form und einer anschließenden ausführlichen Variante erfolgt. Falls erforderlich bzw. gewünscht, wird der Bericht auch vor Gericht erläutert und verteidigt.

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